Ihre eigene Erste-Hilfe-Schule – einfach gegründet.
Sie möchten Menschen für den Notfall ausbilden und dabei selbstständig arbeiten? Mit dieser Schritt-für-Schritt-Übersicht wird die Gründung einer DGUV-ermächtigten Erste-Hilfe-Schule einfacher, als Sie denken. Sie brauchen keinen Franchise-Vertrag mit Gebühren und müssen sich nicht als Honorarkraft unter Wert verkaufen — hier stehen alle Zulassungsschritte und Kosten.
Was kostet der Start?
Mit diesen Posten sollten Sie rechnen:
| Posten | Kosten |
|---|---|
| VPEH-Mitgliedschaft inkl. Versicherung | 180,00 € |
| Material für den Start (vollständige Ausstattung) | ca. 2.500,00 € |
| Sanitätsausbildung (48 UE) | ca. 700,00 € |
| Lehrgang Erste-Hilfe-Ausbilder (56 UE) | ca. 700,00 € |
| Fachaufsicht Notfallmedizin | 80,00 € pro Monat |
| Nachweis Einsatzerfahrung Rettungsdienst | 80,00 € pro Monat |
Was brauche ich, um zu starten?
Maßgeblich sind die Zulassungsvoraussetzungen nach DGUV Grundsatz 304-001. Sie lassen sich in drei Bereiche gliedern.
1. Personelle Voraussetzungen
- Medizinische Fachaufsicht: Die Aus- und Fortbildung muss unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit geeigneter Qualifikation stehen (z. B. Fachkunde Rettungsdienst, Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin oder Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie). Sie suchen eine notärztliche Fachaufsicht? Melden Sie sich bei uns — wir vermitteln sie Ihnen.
- Lehrkräfte:
- Mindestalter 18 Jahre.
- Deutsch in Wort und Schrift.
- Notfallmedizinische Qualifikation: Erste-Hilfe-Ausbildung (mindestens 9 UE) und Sanitätsausbildung (mindestens 48 UE) oder höher.
- Pädagogische Qualifikation: Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder (mindestens 56 UE).
- Regelmäßige Fortbildung der Lehrkräfte: alle drei Jahre, mindestens 16 UE.
- Einsatzerfahrung: Nachweis praktischer Erfahrung im Rettungs- oder Sanitätsdienst (mindestens 8 Dienste pro Jahr à 4 Stunden) sowie eine vollständige Lehrkräfte-Ausbildung. Sie brauchen jemanden, der die Einsatzerfahrung für Sie erfüllt? Sprechen Sie uns an — wir vermitteln eine Person mit geeigneter Einsatzerfahrung.
- Medizinische Fachaufsicht Augenheilkunde (optional): Wenn Sie Ihren Teilnehmenden auch Sehtests anbieten möchten, brauchen Sie zusätzlich eine augenärztliche Fachaufsicht und die Ausbildung zum Sehtester (3 UE).
2. Sachliche Voraussetzungen
Räumlichkeiten
- Ein Raum mit mindestens 50 m² Grundfläche für bis zu 20 Personen plus Toilette. Ein Raum, der nur für die Kurse stundenweise gemietet wird, ist ebenfalls möglich.
- Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung müssen erfüllt sein.
Demonstrations- und Übungsmaterial — mindestens:
- Verbandkasten nach DIN 13157
- Verbandkasten nach DIN 13164
- Decke
- Übungsgeräte zur Wiederbelebung (2 je Lehrgang)
- AED-Demonstrations-/Trainingsgerät (1 je Lehrgang)
- Auswechselbare Gesichtsmasken zur Beatmung durch Mund und Nase (1 je Teilnehmenden)
- Integralhelm für Motorradfahrer
- Rettungsdecke
- Schere nach DIN 58279-B 190
- Verbandtuch nach DIN 13152-A
- Kälte-Sofortkompresse, Fläche mindestens 200 cm² (1 je Lehrgang)
- Dreiecktuch (1 je Teilnehmenden)
- Verbandpäckchen nach DIN 13151 M (1 je Teilnehmenden)
- Wundauflage-Kompresse (1 je Teilnehmenden)
- Wundschnellverband nach DIN 13019 (1 je Teilnehmenden)
- Einmalhandschuhe nach DIN EN 455 (1 Paar je Teilnehmenden)
- Fixierbinde nach DIN 61634 (1 je Teilnehmenden)
- Warnweste nach DIN EN 471 / EN ISO 20471 (1 je Lehrgang)
- Warndreieck (1 je Lehrgang)
Die Übungsmaterialien müssen hygienisch einwandfrei sein. Bereits verwendetes Verbandmaterial darf nicht noch einmal genutzt werden. Spezielle Übungssets und Material mit abgelaufenem Verfallsdatum dürfen verwendet werden.
Hygienemanagement — DGUV-konforme Vorlagen, kostenfrei zum Herunterladen:
- Hygieneplan (PDF, 14 Seiten)
- Desinfektions- und Reinigungsplan (PDF)
- Reinigungs- und Desinfektionsnachweis zum Aushang (PDF)
- Schutzhandschuhe sicher ausziehen (PDF)
- Schutzbrille und Atemschutzmaske sicher ablegen (PDF)
Lehrkonzept — erhalten Sie mit Ihrer VPEH-Mitgliedschaft.
3. Rechtliche Voraussetzungen
- Unternehmensgründung:
- Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden (Gewerbeschein).
- Rechtsform wählen (Einzelunternehmen, UG, GmbH usw.).
- Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
- Versicherungsschutz:
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
- Berufshaftpflichtversicherung für die Lehrkräfte.
- Ermächtigung: Antrag auf Ermächtigung bei der DGUV stellen (Erhebungsbogen, PDF).
Profitipp: Werden Sie Mitglied beim VPEH. Mit der Mitgliedschaft bekommen Sie ein DGUV-konformes Erste-Hilfe-Konzept und einen passenden Versicherungsschutz.
Fachaufsichten aus einer Hand
Die Bausteine, die Sie für die Ermächtigung nicht selbst stellen können, bekommen Sie bei uns — je 80 € im Monat:
- Notärztliche Fachaufsicht — die medizinische Verantwortung für Ihre Aus- und Fortbildung, wie sie DGUV 304-001 verlangt.
- Einsatzerfahrung Rettungsdienst — der Nachweis der nötigen Einsatzerfahrung für Ihre Lehrkräfte.
- Augenheilkunde — damit Sie Ihren Teilnehmenden Sehtests anbieten können.
Häufige Fragen
Wie kann ich Sehtests anbieten?
Sehtests (und Passbilder) sind ein Service, der sich für Sie lohnt. Sie brauchen dazu die Sehtester-Fortbildung (3 UE), ein genormtes Sehtestgerät — meist um die 2.000 € — und eine augenärztliche Fachaufsicht für 80 € im Monat. Die Fachaufsicht vermitteln wir Ihnen gern.
Wie lange dauert es, bis ich die Ermächtigung habe?
Sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht sind, prüft die DGUV sie und vereinbart einen Termin bei Ihnen vor Ort. Das kann bis zu sechs Wochen dauern. Nach dem Termin können noch einmal bis zu sechs Wochen vergehen, bis die Ermächtigung vorliegt.
Brauche ich einen Franchise-Vertrag?
Nein. Sie gründen Ihre Schule selbst, ohne laufende Franchise-Gebühren. Wir liefern auf Wunsch nur die Bausteine, die Sie nicht selbst stellen können — vor allem die Fachaufsichten.
Sie planen eine eigene Schule?
Sagen Sie uns, wo Sie stehen — wir sagen Ihnen, was noch fehlt, und vermitteln die Fachaufsichten.