Ratgeber · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege

Wenn die Person, die zu Hause pflegt, einmal ausfällt — wegen Urlaub, Krankheit oder einfach, weil sie nicht mehr kann — zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Das ist die Verhinderungspflege.

Wofür sie da ist

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn die pflegende Person verhindert ist. Der Grund muss nicht dramatisch sein: Urlaub zählt, ein Arzttermin zählt, ein Wochenende zum Durchatmen zählt auch. Es geht nicht darum, einen Notfall nachzuweisen, sondern darum, dass die Pflege zu Hause auf Dauer tragbar bleibt.

Das ist der Unterschied zum Entlastungsbetrag: der ist für die laufende Unterstützung im Alltag gedacht, die Verhinderungspflege für die Vertretung einer Pflegeperson.

  • Ab Pflegegrad 2 — bei Pflege zu Hause
  • Stundenweise oder tageweise möglich
  • Auch für planbare Pausen, nicht nur für Notfälle
  • Lässt sich mit dem Entlastungsbetrag kombinieren

Was Ihnen zusteht

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Sie müssen also nicht mehr vorher entscheiden, welchen Topf Sie anfassen — aber Sie können das Geld eben auch nur einmal ausgeben.

Wie hoch Ihr Betrag genau ist und wie viel davon in diesem Jahr noch frei ist, hängt von Ihrem Pflegegrad und davon ab, was bereits abgerufen wurde. Diese Zahl fragen wir für Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse ab, bevor der erste Einsatz stattfindet — damit Sie nicht in eine Lücke laufen.

Stundenweise ist der Normalfall

Viele denken bei Verhinderungspflege an zwei Wochen Urlaub. In der Praxis ist es meistens etwas anderes: ein Vormittag pro Woche, an dem die Tochter ihre eigenen Termine machen kann. Ein Nachmittag, an dem der Ehemann zum Sport geht. Das ist ausdrücklich zulässig und wird stundenweise abgerechnet.

Bei weniger als acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld in diesem Monat nicht gekürzt. Das ist wichtig — bei längerer Abwesenheit kann es anders aussehen, und darauf weisen wir Sie vorher hin.

Wie wir das für Sie machen

Wir sind ein anerkannter Anbieter und können Verhinderungspflege erbringen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie bekommen keine Rechnung.

  • Wir prüfen Ihren Anspruch bei der Kasse ab
  • Wir sagen Ihnen, ob Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege der bessere Weg ist
  • Feste Zeiten mit derselben Betreuungskraft
  • Jeder Einsatz steht im Angehörigenportal — mit Dauer und Abrechnung
Häufige Fragen

Das fragen uns Angehörige am häufigsten.

Brauche ich einen Grund für die Verhinderungspflege?

Sie müssen angeben, dass die pflegende Person verhindert ist — aber das muss kein Notfall sein. Urlaub, eigene Termine oder einfach Erholung sind anerkannte Gründe.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?

Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen stattdessen die 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat zur Verfügung, mit denen sich eine Entlastung ebenfalls organisieren lässt.

Wird mein Pflegegeld gekürzt?

Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden pro Tag läuft das Pflegegeld unverändert weiter. Bei längerer Abwesenheit kann die Kasse es anteilig kürzen — wir sagen Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag zusammen nutzen?

Ja, das sind zwei verschiedene Ansprüche. In der Praxis schauen wir, welcher Topf für Ihren Fall günstiger ist, und nutzen beide so, dass möglichst wenig verfällt.

Wie viel Anspruch habe ich noch in diesem Jahr?

Das hängt davon ab, was bereits abgerufen wurde. Wir fragen den Stand für Sie bei Ihrer Pflegekasse ab und sagen Ihnen die Zahl, bevor der erste Einsatz stattfindet.

Wir rechnen das für Sie aus.

Sie müssen nicht selbst herausfinden, was Ihnen zusteht. Wir fragen Ihren Anspruch direkt bei Ihrer Pflegekasse ab und sagen Ihnen, was davon noch frei ist — vor dem ersten Einsatz, nicht hinterher.

0551 28879514

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