Für Betreuungsdienste und Angebote zur Unterstützung im Alltag

Pflegereform 2027: So bereiten Sie Ihren Dienst vor.

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes verändert, wie Betreuung im Alltag bezahlt wird. Für viele kleine Dienste bedeutet das weniger Umsatz pro Kunde — für anerkannte Angebote aber auch eine Chance. Hier steht, was sich voraussichtlich ändert und was Sie jetzt tun können. Aus der Sicht eines Dienstes, der selbst rund 1.270 Einsätze im Monat leistet.

Zur Checkliste Interessengemeinschaft

Was sich ändern soll

Heute und nach dem Entwurf.

So steht es im Regierungsentwurf, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Der Bundestag berät seit November; greifen sollen die Änderungen voraussichtlich ab 1. Januar 2027.

HeuteNach dem Entwurf
Monatlicher Betrag für Entlastung Entlastungsbetrag 131 €, Pflegegrad 1–5 Sozialraumbudget 175 € ab Pflegegrad 2; für Pflegegrad 1 entfällt der Betrag
Wo er eingelöst werden kann auch beim zugelassenen Pflegedienst nur noch bei Angeboten, die nach § 45a anerkannt sind — nicht beim Pflegedienst mit Versorgungsvertrag
Umwandlung von Sachleistung bis zu 40 % für Entlastungsangebote entfällt
Stundenweise Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 € entfällt; das neue Überbrückungsbudget deckt Kurzzeitpflege und Notfälle
Nicht genutzte Beträge ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres nicht mehr ansparbar
Was das für Ihren Dienst heißt

Weniger Geld pro Kunde — aber nur noch für Anerkannte.

  • Pflegegrad 1 fällt weg. Kunden mit Pflegegrad 1 bekommen nach dem Entwurf keinen Betrag mehr. Wer viele davon betreut, verliert diesen Teil des Umsatzes ganz.
  • Ein fester Monatsdeckel. Ohne Verhinderungspflege und Umwandlung bleiben pro Kunde ab Pflegegrad 2 rund 175 € im Monat — bei Stundensätzen um 40 € also etwa vier Stunden.
  • Nichts mehr ansparen. Was ein Monat nicht nutzt, verfällt. Feste, regelmäßige Termine werden wichtiger als große Einsätze zum Jahresende.
  • Junge Kunden zählen mehr. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sieht der Entwurf 300 € im Monat vor.
  • Nur noch anerkannte Angebote. Das Budget soll nur bei Angeboten nach § 45a einlösbar sein. Wer anerkannt ist, gewinnt Kunden, die heute ihr Geld beim Pflegedienst ausgeben.
  • Mögliche Preisobergrenzen. Länder und Kassen sollen Höchstsätze festlegen können. Bei festem Budget senkt ein niedrigerer Satz nicht den Umsatz pro Kunde, sondern erhöht die Stunden, die Sie dafür leisten müssen.
Checkliste

Acht Dinge, die Sie jetzt tun können.

  1. Kunden durchzählen. Wie viele haben Pflegegrad 1, wie viele nutzen heute Verhinderungspflege oder Umwandlung, wie viele sind unter 25? Daraus ergibt sich, wie viel Umsatz 2027 wegfällt.
  2. Anerkennung sichern. Ohne Anerkennung nach § 45a gibt es voraussichtlich kein Budget mehr. Wer noch nicht anerkannt ist, sollte den Antrag jetzt stellen — die Bearbeitung dauert oft Monate.
  3. Preise neu rechnen. Mit festem Monatsbetrag zählt jede Stunde. Kalkulieren Sie Lohn, Fahrtzeit und Verwaltung ehrlich, bevor eine Preisobergrenze kommt.
  4. Ein Angebot für Selbstzahler aufbauen. Viele Familien wollen mehr als vier Stunden im Monat. 20 % der Arbeitskosten können sie von der Steuer abziehen (§ 35a EStG, bis 4.000 € im Jahr).
  5. Pflegegrade prüfen lassen. Kunden mit Pflegegrad 1, deren Zustand sich verschlechtert hat, sollten vor 2027 eine Höherstufung beantragen.
  6. Mit Pflegediensten sprechen. Pflegedienste verlieren nach dem Entwurf das Budget für Hauswirtschaft und Betreuung. Viele suchen einen anerkannten Partner, der diese Kunden übernimmt.
  7. Verwaltung schlank machen. Leistungsnachweis auf dem Handy, digitale Unterschrift, Abrechnung ohne Papier: Jede gesparte Bürostunde zählt, wenn die Marge sinkt.
  8. Nicht allein bleiben. Kleine Dienste haben gegenüber Kassen und Politik wenig Gewicht. Gemeinsam schon eher — siehe unten.
Wie wir helfen

Was Sie bei uns bekommen — einzeln oder zusammen.

Wir suchen Betreuungsdienste, die mit uns zusammenarbeiten wollen. Alles, was wir für unseren eigenen Dienst gebaut haben, steht auch Ihnen zur Verfügung.

  • Anerkennung nach § 45a. Mit Anerkannt § 45a erstellen Sie Antrag und Leistungskonzept Schritt für Schritt selbst — oder wir bereiten den Antrag samt Kalkulation für Sie vor, auch für Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und weitere Länder.
  • Konzept-Paket. Gewaltschutzkonzept mit Verhaltenskodex, Gefährdungsanalyse, Beschwerdemanagement, Datenschutzinformation, Muster-Leistungsnachweis und Fortbildungsnachweis — fertig zum Anpassen.
  • Software. FRIEDA und die FrohZeit Rakete: Einsätze, Leistungsnachweis mit Unterschrift auf dem Handy, Budgets.
  • Abrechnung. Rechnungen an die Kassen und Mahnwesen als Dienstleister für Ihren Dienst.
  • Ihre Website. Eine schlichte, gut auffindbare Seite für Ihren Dienst mit Anfrageformular.
  • Schulungen. Grundqualifikation und Pflichtfortbildungen für Ihre Kräfte über unsere Kursplattform.

Feste Preise, zum Beispiel Antrag ab 890 €, Konzept-Paket ab 149 €, Abrechnung 4 % — alle Bausteine im Überblick.

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Interessengemeinschaft

Gemeinsam statt allein.

Wir bauen eine Interessengemeinschaft der Angebote zur Unterstützung im Alltag in Niedersachsen auf: Erfahrungen zur Reform austauschen, gemeinsam gegenüber Kassen und Politik auftreten, Rahmenverträge etwa für Versicherung und Fahrzeuge prüfen. Das erste Treffen findet online statt. Tragen Sie sich ein, wir melden uns mit einem Termin.

Rechtsstand: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden; Beträge und Termine können sich im Verfahren ändern. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Stand: 5. November 2026.

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