Ratgeber · Haushaltshilfe

Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Die Wäsche stapelt sich, der Einkauf ist zu schwer, das Bad schafft man nicht mehr. Dafür gibt es Geld von der Pflegekasse — und es muss nichts aus eigener Tasche dazukommen.

Was eine Haushaltshilfe macht

Haushaltshilfe ist keine Pflege. Es geht nicht um Waschen oder Anziehen, sondern um das, was drumherum liegen bleibt, wenn die Kraft nachlässt:

  • Aufräumen, putzen, Staub wischen, Bad und Küche
  • Wäsche waschen, aufhängen, bügeln, einsortieren
  • Einkaufen — gemeinsam oder für Sie
  • Kochen oder eine warme Mahlzeit vorbereiten
  • Blumen gießen, Müll rausbringen, Post sortieren
  • Begleitung zum Arzt, zur Apotheke, zum Amt

Wer das bezahlt

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse. Der Weg dafür ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 Euro pro Monat, ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab — Sie bekommen keine Rechnung.

Zu unterscheiden ist das von der Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V. Die gibt es nur zeitlich begrenzt, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, und meist nur, wenn Kinder im Haushalt leben. Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Weg bei Ihnen greift: fragen Sie uns, das klären wir in einem Telefonat.

Ohne Pflegegrad

Ohne Pflegegrad gibt es den Entlastungsbetrag nicht. Dann bleiben zwei Wege: Sie beauftragen uns privat, oder Sie stellen zuerst einen Antrag auf einen Pflegegrad. Den zweiten Weg empfehlen wir fast immer — und wir begleiten Sie dabei: beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und, wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt, beim Widerspruch.

Was Sie bei uns anders bekommen

Zwei Dinge, die nicht selbstverständlich sind:

  • Dieselbe Person. Wir planen auf Kontinuität. Eine Haushaltshilfe, die jede Woche eine andere ist, muss jedes Mal neu erklärt bekommen, wo die Handtücher liegen.
  • Nachvollziehbarkeit. Jeder Einsatz steht im Angehörigenportal: wer da war, wie lange, was gemacht wurde und was abgerechnet wird. Auch für Kinder, die weiter weg wohnen.
Häufige Fragen

Das fragen uns Angehörige am häufigsten.

Was kostet eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad?

In der Regel nichts aus eigener Tasche. Mit Pflegegrad stehen Ihnen 131 Euro im Monat als Entlastungsbetrag zu, und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Wie viele Stunden sind 131 Euro?

Das hängt vom Stundensatz und von den Anfahrtswegen ab. Beim Erstgespräch rechnen wir Ihnen vor, wie viele Stunden pro Monat dabei herauskommen — und sagen es Ihnen ehrlich, wenn Ihr Wunsch mehr Zeit braucht als das Budget hergibt.

Übernimmt die Haushaltshilfe auch Pflege?

Nein, körperbezogene Pflege gehört nicht dazu — dafür ist ein Pflegedienst zuständig. Wir arbeiten in vielen Fällen parallel zu einem Pflegedienst: er übernimmt die Pflege, wir den Alltag.

Bekomme ich eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad?

Über die Pflegekasse nicht. Sie können uns privat beauftragen oder zuerst einen Pflegegrad beantragen — beim Antrag helfen wir Ihnen.

Wie schnell kann es losgehen?

Nach Ihrer Anfrage rufen wir zurück und verabreden ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Wie schnell danach eine Kraft frei ist, hängt vom Ort ab — das sagen wir Ihnen im Gespräch verbindlich, statt Sie hinzuhalten.

Wir rechnen das für Sie aus.

Sie müssen nicht selbst herausfinden, was Ihnen zusteht. Wir fragen Ihren Anspruch direkt bei Ihrer Pflegekasse ab und sagen Ihnen, was davon noch frei ist — vor dem ersten Einsatz, nicht hinterher.

0551 28879514

Anfrage schreiben Standort in Ihrer Nähe

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