Der Entlastungsbetrag
131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung — und trotzdem lassen viele Familien das Geld liegen. Hier steht, wofür es da ist und wie Sie es nutzen.
Was der Entlastungsbetrag ist
Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld einen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Er steht in § 45b SGB XI und gilt ab Pflegegrad 1 — also auch dann, wenn der Pflegebedarf noch gering ist.
Das Besondere: Sie bekommen das Geld nicht ausgezahlt. Es ist ein Sachleistungsbetrag. Ein anerkannter Anbieter erbringt die Leistung und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben nur den Leistungsnachweis.
- Ab Pflegegrad 1 — keine Mindeststufe
- 131 Euro jeden Monat, nicht einmalig
- Keine Zuzahlung, kein Eigenanteil
- Pflegegeld und Pflegesachleistung bleiben davon unberührt
Wofür Sie ihn verwenden können
Der Entlastungsbetrag ist für Leistungen gedacht, die den Alltag leichter machen — nicht für die körperbezogene Pflege. In der Praxis heißt das:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI — genau das, was wir machen: Haushalt, Begleitung, Betreuung, Entlastung
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Hauswirtschaftliche Leistungen eines Pflegedienstes
- Bei Pflegegrad 1 zusätzlich: alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes
Der Fehler, der Geld kostet
Der Betrag ist monatlich, aber er verfällt nicht jeden Monat. Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an und lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres noch verbrauchen. Danach sind sie weg.
Das ist der häufigste Grund, warum Familien Geld verlieren: niemand sagt ihnen, dass noch etwas offen ist. Deshalb fragen wir den Stand für unsere Patienten bei der Pflegekasse ab und zeigen ihn im Angehörigenportal an — mit dem Rest, der noch zur Verfügung steht.
Wie Sie anfangen
Sie brauchen keinen eigenen Antrag für den Entlastungsbetrag — er ist mit dem Pflegegrad bereits bewilligt. Es reicht, einen anerkannten Anbieter zu beauftragen. Wir klären vorher mit Ihrer Kasse, was noch frei ist, und legen los.
- Anruf oder Anfrage — wir melden uns
- Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause
- Wir fragen Ihr Budget bei der Pflegekasse ab
- Sie bekommen Zeiten und eine feste Betreuungskraft
- Abrechnung läuft über die Kasse, nicht über Sie
Das fragen uns Angehörige am häufigsten.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein. Mit dem Pflegegrad steht er Ihnen zu. Sie müssen nur einen nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter beauftragen — der rechnet dann direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kann ich mir die 131 Euro auszahlen lassen?
Nein, das geht nicht. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung: die Pflegekasse erstattet erbrachte Leistungen. Eine Auszahlung an Sie ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Sie sammeln sich über das Kalenderjahr an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch verbraucht werden. Danach verfallen sie endgültig.
Bekomme ich den Betrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist die Leistung, die schon bei Pflegegrad 1 in voller Höhe zur Verfügung steht — anders als Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Zahlt die Kasse auch Fahrten zum Arzt?
Begleitete Fahrten sind Teil der Betreuung und Entlastung und damit über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Eine Krankenfahrt im Sinne der Krankenkasse ist das nicht — das ist ein anderer Topf.
Wir rechnen das für Sie aus.
Sie müssen nicht selbst herausfinden, was Ihnen zusteht. Wir fragen Ihren Anspruch direkt bei Ihrer Pflegekasse ab und sagen Ihnen, was davon noch frei ist — vor dem ersten Einsatz, nicht hinterher.
Anfrage schreiben Standort in Ihrer Nähe
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