Entlastungsbetrag-Rechner: Wie viel steht Ihnen noch zu?
Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf 131 € im Monat. Was nicht genutzt wird, verfällt nicht sofort — es sammelt sich an. Rechnen Sie in drei Angaben aus, wie viel bei Ihnen noch offen ist.
Noch offen und nutzbar:
–
Bitte Angaben wählen.
Offenen Betrag nutzen – kostenlos beraten lassen
Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser, es wird nichts gesendet oder gespeichert. Sie ist eine Schätzung: Den genauen Stand kennt Ihre Pflegekasse — wir fragen ihn für Sie dort ab.
So rechnet der Rechner
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € im Monat, für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Er steht ab dem Monat zu, ab dem der Pflegegrad gilt.
Was in einem Kalenderjahr nicht genutzt wird, lässt sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt es. Der Rechner zählt deshalb die Monate des laufenden Jahres und — bis Ende Juni — die des Vorjahres.
Genutzt werden kann der Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, also zum Beispiel für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung durch uns. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab; Sie müssen nichts vorstrecken. Mehr dazu: Entlastungsbetrag erklärt · Haushaltshilfe über die Pflegekasse · Verhinderungspflege.
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant mit der Pflegereform Änderungen ab 2027; was mit angesparten Beträgen geschieht, ist noch nicht entschieden. Wir halten diese Seite aktuell.
Wir holen den Betrag für Sie ab.
Sagen Sie uns, wo Sie wohnen — wir fragen Ihren genauen Anspruch bei der Pflegekasse ab und planen, wofür Sie ihn nutzen möchten. Kostenlos und unverbindlich.