Betreuungskräfte ausbilden, ohne Seminarraum.
Die Qualifizierung nach § 53b SGB XI mit 160 Unterrichtseinheiten und die jährliche Fortbildung mit 16 UE — vollständig online, von einer Stimme vorgelesen und mit einer Bescheinigung, die jeder überprüfen kann.

Erst die Qualifizierung, dann jedes Jahr die Fortbildung.
Beides im selben Zugang. Wer die 160 UE abgeschlossen hat, macht im Folgejahr einfach die Fortbildung — ohne neue Anmeldung.
Qualifizierung — 160 UE
Die Grundausbildung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI, in 14 Blöcken und 359 Modulen von je etwa 20 Minuten.
- Vollständiger Lehrplan
Von Krankheitsbildern und Demenz bis zu Kommunikation, Dokumentation und Rechtskunde.
- Praktikum inklusive
Die Plattform führt die Praktikumszeiten mit; das Büro bestätigt sie dort.
- Zertifikat am Ende
Mit eigener Nummer, öffentlich überprüfbar.
Fortbildung — 16 UE
Die jährlich vorgeschriebene Fortbildung, aufgeteilt in kurze Einheiten, die zwischen zwei Touren passen.
- Im eigenen Takt
Jedes Modul endet an einer sinnvollen Stelle. Wer unterbricht, kommt genau dort wieder heraus.
- Mit eigenen Worten
Jedes Modul endet mit einer kurzen Reflexion — das ist Pflicht, nicht Deko.
- Teilnahmebescheinigung
Sofort als PDF, mit prüfbarer Nummer für die Heimaufsicht.
Buchen und sofort anfangen.
Kauf auf Rechnung, zahlbar in 14 Tagen — der Zugang ist trotzdem sofort frei. Einzelpersonen legen beim Buchen direkt ihr Konto an; Einrichtungen bekommen Zugangscodes zum Verteilen, einen je Platz.
160 Unterrichtseinheiten
Basiskurs 100 UE, Betreuungspraktikum, Aufbaukurs 60 UE — in 14 Blöcken und 359 Modulen.
790,00 €
je Platz, zzgl. 19 % USt
Inhalte und Buchung16 Unterrichtseinheiten
Die Pflichtfortbildung nach § 4 Abs. 4 der Richtlinie — 8 Blöcke, 56 Module, jedes Jahr neu.
99,00 €
je Platz, zzgl. 19 % USt
Inhalte und BuchungAb zehn Plätzen sprechen Sie uns an — über das Formular oder telefonisch unter 0551 288 795 14.
Wir legen offen, worauf der Kurs steht.
Für diese Qualifizierung gibt es keine staatliche Zulassungsstelle. Die Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI legt Inhalte und Umfang fest, regelt aber nicht, wer den Kurs anbieten darf. Wer mit einer „staatlichen Zulassung“ wirbt, sagt die Unwahrheit.
Nachweispflichtig ist die Einrichtung, die eine Betreuungskraft einsetzt — geprüft von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst. Deshalb zeigen wir Punkt für Punkt, wie der Kurs § 4 Abs. 3 der Richtlinie abdeckt, und sagen auch, wo er es nicht tut: Betreuungspraktikum und praktischer Erste-Hilfe-Kurs gehören vor Ort, nicht an den Bildschirm.
- Zugelassener Betreuungsdienst
Nach § 71 Abs. 1a SGB XI mit Versorgungsvertrag, IK 460349102. Praktika sind bei uns möglich.
- Nach § 45a SGB XI anerkannt
Als Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
- Eigene Erste-Hilfe-Schule
Mit ärztlicher Fachaufsicht nach DGUV Information 304-00 — den Präsenzteil bekommen Sie bei uns aus einer Hand.
- Aus der eigenen Praxis
Über 60 Mitarbeitende, rund 1.700 betreute Menschen. Die Fälle im Kurs sind nicht erfunden.
Online-Kurse haben ein Glaubwürdigkeitsproblem. Wir haben das gelöst.
Wer eine Bescheinigung ausstellt, muss belegen können, dass gelernt wurde. Genau daran scheitern die meisten Lernportale — man klickt sich durch und bekommt ein PDF.
Echte Lernzeit
Die Zeit läuft nur, wenn die Seite wirklich sichtbar ist — im Hintergrundtab zählt nichts. Durchklicken ist nicht möglich, die Module sind der Reihe nach freigeschaltet.
Reflexion ist Pflicht
Jedes Modul endet mit einer eigenen Antwort in eigenen Worten. Sie wird serverseitig geprüft und bleibt nachlesbar.
Jede Bescheinigung ist prüfbar
Auf jedem Nachweis steht eine Nummer. Wer sie aufruft, sieht, ob sie echt ist — Heimaufsicht, MD oder neuer Arbeitgeber.
1.541 Prüfpunkte zum Abnehmen.
Die verantwortliche Fachkraft muss den Lernerfolg beurteilen. Dafür reicht keine Fortschrittsanzeige. Die Plattform legt ihr deshalb eine Liste konkreter Prüfpunkte vor: was die Kraft können muss, wo es im Kurs stand, und was sie dazu geantwortet hat.
- Fortschritt je Person
Welche Blöcke stehen, wie viel Lernzeit zusammengekommen ist, wo es hängt.
- Freigabe durch die Fachkraft
Module werden nicht automatisch abgehakt — ein Mensch bestätigt sie.
- Zugänge per Code
Das Büro erzeugt Zugangscodes, an die eigene Einrichtung gebunden und mit Ablauf. Keine offene Registrierung.

§ 53b ist nicht § 45a.
Die beiden Vorschriften werden im Alltag ständig verwechselt — mit Folgen für Anträge bei den Kassen.
- § 53b SGB XI
- Die Qualifizierung zur Betreuungskraft mit 160 UE — genau das ist unser Kurs. Eingesetzt wird sie dann nach § 43b (stationär) oder § 45b und § 71 Absatz 1a (ambulant).
- § 45a SGB XI
- Etwas anderes: die Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag samt landesrechtlicher Helferschulung von meist 30 bis 40 Stunden. Wenn Sie das brauchen, geht es hier weiter.
Wie viele Kräfte sollen lernen?
Sagen Sie uns, um wie viele Personen es geht und welchen Kurs Sie brauchen. Wir nennen Ihnen den Preis und richten die Zugänge ein.
Sie haben schon einen Zugangscode? Dann melden Sie sich direkt an: kurs.froehlichdienste.de