Kooperationsangebot für Pflegedienste · PNOG

Wir übernehmen Ihre Hauswirtschaft — Kunden und Team.

Das Pflegeneuordnungsgesetz zwingt viele Pflegedienste in Göttingen, Hann. Münden und Hildesheim, ihre Hauswirtschaft und Betreuung neu aufzustellen. Wir sind der anerkannte Betreuungsdienst aus der Region und übernehmen beides: Ihre Hauswirtschaftskunden werden ohne Lücke weiterversorgt, Ihre Hauswirtschaftskräfte bekommen einen festen Platz bei uns — und die Pflege bleibt bei Ihnen.

Büro in Göttingen · anerkannt nach § 45a SGB XI · wir pflegen nicht — wir sind keine Konkurrenz
Betreuungskraft bei der Hauswirtschaft in der Küche einer Seniorin
Besuch erledigt, 10:45 Uhrsichtbar für Sie im Versorgungsportal
860betreute Menschen
65+Kolleg:innen
§ 45aanerkannt in Niedersachsen
0 €Kosten für Ihren Dienst
Was wir übernehmen

Ihre Kunden. Ihr Team. Beides in guten Händen.

Eine Übergabe gelingt nur, wenn beide Seiten mitgenommen werden: die Menschen, die versorgt werden, und die Kräfte, die sie kennen.

Patientenübernahme

Ihre Kunden: keine Lücke, kein Bruch.

  • Stichtag statt Versorgungslücke. Wir übernehmen zum vereinbarten Tag — alle Kunden auf einmal oder Tour für Tour.
  • Persönliche Vorstellung. Wir stellen uns jedem Kunden selbst vor, wenn möglich gemeinsam mit der Kraft, die er kennt.
  • Gewohnter Rhythmus. Wochentag, Uhrzeit und Aufgaben übernehmen wir, so weit es geht, eins zu eins.
  • Der Papierkram liegt bei uns. Vertrag, Einwilligung und die Abfrage des Budgets bei der Pflegekasse erledigen wir mit Kunden und Angehörigen.
  • Angehörige im Bild. Ein Portalzugang zeigt jeden Besuch, jeden Nachweis und jede Rechnung.
  • Pflegegrad 1 nicht vergessen. Weiterversorgung als Selbstzahler ist möglich, einen Höherstufungsantrag begleiten wir.
Mitarbeiterübernahme

Ihr Team: ein fester Platz statt einer Kündigung.

  • Schriftliches Angebot vor dem Stichtag. Mit Stunden und Beginn — niemand steht ohne Anschluss da.
  • Die Kraft behält ihre Kunden. Wer mitkommt, fährt weiter zu den Menschen, die er kennt.
  • Einzelgespräch mit jeder Kraft. Auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen, damit es kein Gerücht, sondern eine klare Auskunft gibt.
  • Passend zum Leben. Teilzeit, Minijob oder Vollzeit, Touren wohnortnah, Dienstwagen möglich.
  • Einarbeitung und Schulung. Was für ein anerkanntes Angebot fehlt, holen wir über unsere eigene Kursplattform nach.
  • Kein Abwerben. Wir sprechen Ihre Kräfte erst an, wenn Sie das wollen.

Übernahme besprechen

Die Lage

Was sich für Ihre Hauswirtschaftskunden ändert.

Nicht „Herausforderungen“, sondern konkret. So steht es im Regierungsentwurf, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Der Bundestag berät ab November; greifen sollen die Änderungen voraussichtlich ab 1. Januar 2027.

HeuteNach dem Entwurf
Monatlicher Betrag für Entlastung Entlastungsbetrag 131 €, Pflegegrad 1–5 Sozialraumbudget 175 € ab Pflegegrad 2; für Pflegegrad 1 entfällt der Betrag
Wo er eingelöst werden kann auch beim zugelassenen Pflegedienst nur noch bei Angeboten, die nach § 45a anerkannt sind — nicht beim Pflegedienst mit Versorgungsvertrag
Umwandlung von Sachleistung bis zu 40 % für Entlastungsangebote entfällt
Stundenweise Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 € entfällt; das neue Überbrückungsbudget deckt Kurzzeitpflege und Notfälle
Nicht genutzte Beträge ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres nicht mehr ansparbar

Und als Sachleistung weitermachen?

Geht — kostet aber Ihren Kunden Geld. Nach dem Entwurf kürzt jede Stunde aus dem Sachleistungsbudget anteilig das Entlastungsbudget, das an die Stelle des Pflegegelds tritt. Bei uns läuft dieselbe Stunde über das Sozialraumbudget und lässt das Entlastungsbudget unberührt. Und für Sie bringt eine Stunde Hauswirtschaft nach dem Leistungskomplexkatalog ohnehin deutlich weniger als eine Stunde Grundpflege.

Niemand gibt das gern ab.

Hinter jedem Hauswirtschaftskunden steht ein Mensch, der sich auf Sie verlässt, und eine Kraft, die ihn seit Jahren kennt. Wirtschaftlich ist die Entscheidung oft klar, menschlich ist sie schwer. Deshalb geht es uns nicht um eine schnelle Übernahme, sondern um eine, bei der Ihr Name in der Region sauber bleibt.

Unser Angebot

Vier Zusagen, die wir schriftlich geben.

Sie konzentrieren sich auf Grund- und Behandlungspflege. Den Rest tragen wir — gemeinsam mit Ihnen, nicht an Ihnen vorbei.

Ihre Kunden bleiben versorgt

Wir übernehmen Reinigung, Wäsche, Einkauf, Begleitung und Gesellschaft lückenlos zum vereinbarten Stichtag. Jeder Kunde wird persönlich informiert — niemand erfährt es aus einem Brief.

Ihre Kräfte bekommen einen Platz

Jede Hauswirtschafts- und Betreuungskraft erhält vor dem Stichtag ein schriftliches Angebot von uns. So bleiben die vertrauten Gesichter bei Ihren Kunden.

Sie behalten den Einblick

Über unser Versorgungsportal sehen Sie, wann wir bei Ihrem Pflegekunden waren und was wir gemacht haben. Hinweise gehen in beide Richtungen — kostenfrei.

Pflegebedarf geht an Sie

Wir pflegen nicht. Merken wir bei einem unserer Kunden, dass Pflege nötig wird, nennen wir unsere Partnerdienste. Die Wahl trifft der Kunde.

Das FrohZeit-Team in roten Jacken
Warum ein Dienst aus der Region

Wir sitzen nicht in einer Zentrale. Wir sitzen nebenan.

  • Kurze Wege, bekannte Namen

    Büro in der Hans-Böckler-Straße in Göttingen, ein eigenes Team in Hildesheim, feste Kräfte in Hann. Münden. Ihre Ansprechpartnerin ist Nadine Schneidewind aus unserer Leitung — direkt am Diensthandy, keine Kooperationsabteilung.

  • Transparenz, die Ihre Kunden sehen

    Angehörige sehen im Portal jeden Besuch am selben Tag, jeden Leistungsnachweis, jede Rechnung und das Restbudget. Das schützt Ihre Kunden vor Überraschungen — und Sie vor Beschwerden über einen Dienst, den Sie empfohlen haben.

  • Abrechnung ohne Ihr Zutun

    Wir fragen den Anspruch selbst bei der Pflegekasse ab und rechnen direkt mit ihr ab. Kein Formular landet auf Ihrem Schreibtisch.

  • Schulung im eigenen Haus

    Unsere Kursplattform qualifiziert nach § 53b und bildet jährlich fort. Was Ihren Kräften für die Arbeit bei uns fehlt, holen sie dort nach.

Der Ablauf

In vier Schritten zur geordneten Übergabe.

Gespräch

Rund 30 Minuten auf Leitungsebene — bei Ihnen vor Ort, bei uns im Büro, am Telefon oder per Video. Wir hören zu, Sie entscheiden nichts.

Bestandsaufnahme

Nur Zahlen, keine Namen: wie viele Kunden, welche Orte, welcher Umfang, wie viele Kräfte. Daraus sehen wir, was wir sofort übernehmen können.

Übergabeplan

Stichtag, Reihenfolge, Einwilligungen der Kunden, Angebote an Ihre Kräfte und ein Infobrief, den wir gemeinsam unterschreiben.

Übernahme

Ab dem Stichtag versorgen wir. Sie erhalten Zugänge zum Versorgungsportal für alle Kunden, die Sie weiter pflegen.

Ihr Teil

  • Gespräch auf Leitungsebene führen
  • Betroffene Kunden und Kräfte grob beziffern
  • Kunden und Team über den Wechsel informieren — gern mit uns zusammen
  • Eine feste Ansprechperson für die Übergabe benennen

Unser Teil

  • Übergabeplan mit Stichtag schreiben
  • Einwilligungen und Verträge mit den Kunden abschließen
  • Ihren Kräften schriftliche Angebote machen
  • Budget bei den Kassen klären und ab Tag eins versorgen
Für Ihre Mitarbeitenden

Vertraute Gesichter bleiben.

Die beste Übergabe ist die, die der Kunde kaum bemerkt: Dieselbe Kraft kommt am selben Tag, nur steht ein anderer Name auf dem Vertrag. Deshalb machen wir Ihren Hauswirtschafts- und Betreuungskräften ein Angebot, bevor irgendjemand eine Kündigung schreiben muss.

So arbeitet es sich bei uns

Betreuerin begleitet eine Seniorin im Rollstuhl bei einem Ausflug
Gesprächsanfrage

Ein Gespräch unter Leitungen. Diskret.

Sie sprechen direkt mit Nadine Schneidewind aus unserer Leitung — mit der Person, die die Übergabe verantwortet und mit Ihnen umsetzt. Ihre Angaben bleiben zwischen uns; eine Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Nadine SchneidewindLeitung · Ihre Ansprechpartnerin für die Übergabe

Lieber erst Zahlen? Schreiben Sie uns nur, wie viele Kunden und Kräfte es ungefähr sind und in welchen Orten. Wir antworten mit einer ehrlichen Einschätzung, was wir davon wann übernehmen können.

Häufige Fragen

Gut zu wissen vor dem Gespräch.

Sind Sie Konkurrenz für unseren Pflegedienst?

Nein. Wir sind kein Pflegedienst und haben keinen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI — wir dürfen und wollen keine Grund- oder Behandlungspflege anbieten. Im Gegenteil: Wenn wir bei unseren Kunden Pflegebedarf bemerken, nennen wir unsere Partnerdienste. Die Wahl trifft immer der Kunde, und wir nehmen dafür kein Geld.

Ist das PNOG schon beschlossen?

Noch nicht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, der Bundestag berät ihn ab November, danach kommt der Bundesrat. Die Leistungsänderungen sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2027 greifen; ein späterer Termin ist möglich. Ein Gespräch jetzt verpflichtet Sie zu nichts — es sorgt nur dafür, dass Sie im Dezember nicht unter Zeitdruck entscheiden müssen.

Wie läuft der Wechsel datenschutzrechtlich?

Sie geben uns zunächst nur Zahlen, keine Namen: wie viele Kunden, welche Orte, welcher Umfang. Personenbezogene Daten bekommen wir erst, wenn der Kunde selbst eingewilligt hat. Den Betreuungsvertrag schließt er direkt mit uns — auf Wunsch digital mit Unterschrift am Handy, auf Wunsch auf Papier, und bei Bedarf lesen wir ihn vor.

Zu welchen Bedingungen übernehmen Sie unser Personal?

Jede Kraft bekommt von uns ein konkretes, schriftliches Angebot — vor dem Stichtag, damit niemand ohne Anschluss dasteht. Teilzeit, Minijob und Vollzeit sind möglich, die Touren planen wir wohnortnah. Fehlt für die Arbeit in einem anerkannten Angebot eine Schulung, holen wir sie über unsere eigene Kursplattform nach. Eine Abwerbung hinter Ihrem Rücken gibt es nicht: Wir sprechen Ihre Kräfte erst an, wenn Sie das wollen.

Entstehen für uns Kosten?

Nein. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse Ihres Kunden ab — heute über den Entlastungsbetrag, künftig über das Sozialraumbudget. Den Anspruch fragen wir selbst bei der Kasse ab. Für Sie entsteht weder ein Abrechnungs- noch ein Verwaltungsaufwand.

Wie schnell kann die Übernahme erfolgen?

Das Gespräch führen wir meist innerhalb weniger Tage. Wie schnell danach übernommen wird, hängt vor allem davon ab, ob Ihre Kräfte mitkommen: dann geht es oft zum nächsten Monatsersten. Brauchen wir zusätzliche Kräfte, sagen wir Ihnen das im Übergabeplan ehrlich — mit Datum.

Was ist mit Kunden mit Pflegegrad 1?

Nach dem Entwurf entfällt für Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag ganz. Diese Kunden betreuen wir auf Wunsch als Selbstzahler weiter. Viele erfüllen inzwischen die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 — einen Höherstufungsantrag begleiten wir, und Sie als Pflegedienst wissen oft am besten, bei wem er sich lohnt.

Können wir die Hauswirtschaft auch nur teilweise abgeben?

Ja. Manche Dienste geben nur die reine Hauswirtschaft ab und behalten die Betreuung bei Kunden mit hohem Pflegeanteil, andere geben einzelne Touren oder Orte ab. Wir richten uns nach Ihrer Planung, nicht umgekehrt.

Wir wollen die Betreuung lieber selbst behalten. Geht das?

Möglich ist eine eigene Anerkennung nach § 45a, dann allerdings als eigenes Angebot neben dem Pflegedienst. Wir haben diese Anerkennung selbst durchlaufen und begleiten Dienste dabei — mehr dazu unter „Für Dienste“. Wir sagen Ihnen im Gespräch offen, welcher Weg für Ihre Größe der bessere ist.

Gilt das Angebot auch außerhalb von Göttingen, Hann. Münden und Hildesheim?

Ja, in ganz Niedersachsen — dort gilt unsere Anerkennung. In Südniedersachsen fahren wir mit eigenen Teams, außerdem in Northeim, Rosdorf, Bovenden, Adelebsen, Hardegsen, Uslar und Einbeck. Weiter weg übernehmen wir die Hauswirtschaft gemeinsam mit Ihren Kräften: Sie wechseln zu uns und versorgen Ihre Kunden weiter vor Ort. Für Kunden in Hessen, etwa im Raum Kassel, ist eine eigene Anerkennung nötig — fragen Sie trotzdem, wir sagen Ihnen ehrlich, was geht.

Rechtsstand: Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden; Beträge und Termine können sich im Verfahren ändern. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.