FrohZeit Gesundheitsdienstleistungen GmbH - ambulante Betreuung und mehr

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AGB Erste-Hilfe-Kurse für PEBS Bildungsdienstleistungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH
Hans-Böckler-Straße 2C, 37079 Göttingen

§ 1 – Vertragsschluss und Anmeldung

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an einem DGUV-konformen Erste-Hilfe-Kurs in den Räumlichkeiten der PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH im Rahmen eines Abo-Modells.

(2) Die Anmeldung erfolgt zunächst unverbindlich online über ein bereitgestelltes Online-Anmeldeformular oder telefonisch.

(3) Ein verbindlicher kostenpflichtiger Vertrag kommt ausschließlich vor Ort durch eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers zustande. Ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312c BGB liegt nicht vor.

(4) Mit Vertragsabschluss wird gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.

(5) Voraussetzung für die Ausstellung des DGUV-Erste-Hilfe-Zertifikats ist die vollständige Teilnahme am Kurs (von Beginn bis Ende) sowie aktive Mitarbeit.

§ 2 – Vertragslaufzeit, Kündigung und Vertragsende

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre ab Vertragsschluss.

(2) Die Vertragsjahre laufen jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (Kalenderjahr).
Das erste Vertragsjahr endet unabhängig vom tatsächlichen Vertragsbeginn stets am 31. Dezember desselben Jahres („Rumpfjahr“).
Der volle Jahresbeitrag wird auch für dieses verkürzte Jahr fällig.

(3) Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres, also bis zum 30. November, schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, kündbar mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Jahresende.

(4) Kündigungen sind ausschließlich in Schriftform per Post an folgende Adresse zu richten:

PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH
Hans-Böckler-Straße 2C
37079 Göttingen
 

Kündigungen per E-Mail, Fax oder andere elektronische Wege sind ausdrücklich ausgeschlossen und unwirksam. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels.

(5) Kündigungen, die nach Ablauf der Kündigungsfrist eingehen, gelten als nicht fristgerecht und führen zur automatischen Verlängerung des Vertrags.
Eine automatische Vormerkung für das folgende Jahr erfolgt nicht; der Teilnehmer muss bei erneuter Kündigungsabsicht erneut aktiv werden.

§ 3 – Teilnahmegebühr und Zahlung

(1) Der Teilnahmebeitrag beträgt 15 € pro Vertragsjahr. Die Gebühr wird jährlich zum 1. Januar per SEPA-Lastschrift eingezogen.

(2) Der Jahresbeitrag gilt als Vergütung für den ersten Monat des jeweiligen Vertragsjahres; alle weiteren Monate desselben Jahres gelten als beitragsfrei.

(3) Sobald der 1. Januar erreicht ist, wird der vollständige Jahresbeitrag fällig, unabhängig von einer späteren Kündigung.
Eine anteilige Rückerstattung bei Vertragsbeendigung während des laufenden Jahres erfolgt nicht.

(4) Der Teilnehmer hat in jedem Vertragsjahr das Recht, einmal kostenlos an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung und vorbehaltlich freier Plätze. Der Anbieter behält sich vor, bestimmte Termine für Vertragskunden vorzusehen.

§ 4 – SEPA-Lastschriftverfahren und Vorabinformation

(1) Mit Vertragsabschluss erteilt der Teilnehmer ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten der PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH.

(2) Die Abbuchung des Jahresbeitrags erfolgt jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres.

(3) Der Teilnehmer wird über den bevorstehenden Einzug mindestens einen Kalendertag vorher (Prenotification) per E-Mail oder postalisch informiert.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Rücklastschriftgebühren, die durch vom Teilnehmer zu vertretende Umstände entstehen (z. B. mangelnde Deckung, unberechtigter Widerspruch), trägt der Teilnehmer in voller Höhe.

§ 5 – Inflationsbedingte Preisänderungen

(1) Die PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH ist berechtigt, den Teilnahmebeitrag jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts anzupassen, sofern sich dieser Index seit Vertragsbeginn um mindestens 5 % verändert hat.

(2) Die Preisanpassung darf die prozentuale Veränderung des Index nicht überschreiten.

(3) Preisänderungen werden dem Teilnehmer mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preisänderung besteht nicht.

§ 6 – Zertifikatserteilung

(1) Ein DGUV-konformes Erste-Hilfe-Zertifikat wird nur Teilnehmern ausgestellt, die durchgehend anwesend sind und aktiv mitarbeiten.

(2) Bei unvollständiger Teilnahme oder mangelnder Mitarbeit besteht kein Anspruch auf Ausstellung des Zertifikats.

(3) Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmer bei störendem Verhalten, aggressivem Auftreten oder bei Verstößen gegen die Hausordnung vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Zertifikat.

§ 7 – Bereitstellung der AGB

Der Teilnehmer erkennt an, dass ihm diese AGB vor Vertragsunterzeichnung online unter www.pebs.eu/agb zur Verfügung standen.
Mit Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

§ 8 – Haftung

Die Haftung der PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 – Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 10 – Zahlungsverzug und Vertragsausschluss

(1) Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung des Teilnahmebeitrags in Verzug oder erfolgt eine Rücklastschrift, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Teilnahme an Kursen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung zu verweigern. Der Vertrag bleibt davon unberührt; die Zahlungspflicht besteht weiterhin.

(2) Der Teilnehmer trägt bei Zahlungsverzug alle anfallenden Mahngebühren sowie gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

§ 11 – Datenschutz

Die PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur SEPA-Lastschriftabwicklung sowie zur organisatorischen Kursplanung.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter www.pebs.eu/datenschutz einsehbar.

Göttingen, 28.03.2025
PEBS Bildungsdienstleistungen GmbH

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Ambulanter Betreuungsdienst FrohZeit

Überall zu erreichen unter der 0551 - 28879514

Unsere Standorte in: 

Göttingen/Northeim | Rosdorf | Uslar | Bovenden | Einbeck | Hardegsen | Adelebsen | Hildesheim | Karlsruhe

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