FrohZeit Gesundheitsdienstleistungen GmbH - ambulante Betreuung und mehr

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zeigt unsere Kontaktdaten für Umzüge und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Der Experte für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Umzüge bei Pflegebedürftigkeit - Deutschlands einziger Volldienstleister

Brauchen Sie Unterstützung, weil Ihr Zuhause nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt?

Gerade im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit kann es notwendig werden, in eine passendere Wohnung umzuziehen. Häufig sind bauliche Barrieren – wie enge Türen, fehlende Aufzüge oder rutschige Böden – der Grund für einen erforderlichen Umzug. Doch viele Betroffene wissen nicht, dass sie dafür finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten können.


Ein Umzug ist oft mit großen Herausforderungen verbunden: Neben der emotionalen Belastung entstehen auch organisatorische und finanzielle Hürden. Unser Ziel ist es, Ihnen diesen Prozess so einfach wie möglich zu machen. Als Deutschlands einziger Volldienstleister für Umzüge bei Pflegebedürftigkeit kümmern wir uns um alles – von der ersten Beratung über die Beantragung von Zuschüssen bis hin zum vollständigen Umzug in Ihr neues, barrierefreies Zuhause.


Ob ein Umzug in eine barrierefreie Mietwohnung, eine Senioren-Wohngemeinschaft oder in die Nähe Ihrer Angehörigen – wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg.
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten der Pflegekasse und lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Denn Ihr neues Zuhause sollte zu Ihnen passen – nicht umgekehrt.

Rundum-Sorglos-Umzug

  • Ein- und Auspackservice (von Wohnung zu Wohnung)
  • Grundmontagen (wie Kleiderschränke, Betten, Waschmaschinen)
  • Wir kümmern uns um Keller und Dachboden und bereiten Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zwecks Übergabe oder Verkauf  besenrein vor.
  • Besenreine Übergabe der alten Wohnung
  • Unterstützung bei der Antragstellung

Flyer

Kontaktieren Sie uns: Tel. 0551-28879514 oder E-Mail. info@froehlichdienste.de

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder organisatorische Anpassungen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, weiterhin selbstbestimmt zu leben. Dazu gehören unter anderem:


  • Der Einbau eines Treppenlifts oder Haltegriffe zur besseren Mobilität


  • Der Umbau von Badezimmern für barrierefreien Zugang (z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Fliesen)


  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer


  • Der Umbau der Küche für eine leichtere Erreichbarkeit von Schränken und Geräten


  • Ein Umzug in eine barrierefreie / barrierearme Wohnung


Wichtig: Umzüge in stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig, da das Ziel dieser Maßnahmen die Erhaltung der Selbstständigkeit ist.

Umzugshelfer und Patient in neuer Wohnung

Die Pflegekasse bezahlt die Umzugskosten

zeigt welchem Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse zusteht

1. Barrierefreie oder Barrierearme Wohnung

2. Senioren-Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen

3. Ebenerdige Wohnung

4. Vom ländlichen Raum in eine Stadt

Voraussetzungen für die Förderung

Vorliegen eines Pflegegrads

Um finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegraderforderlich. Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse erst ab Pflegegrad 1. Je nach Pflegegrad können unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung infrage kommen, beziehungsweise lassen sich bei der Antragstellung leichter begründen.


Welche Pflegegrade haben Anspruch?


  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Selbstständigkeit erhalten oder verbessern

Ein zentrales Ziel wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist die Erhaltung oder Verbesserung der Selbstständigkeit. Mit zunehmendem Alter oder bei fortschreitender Pflegebedürftigkeit kann der Alltag erschwert werden. 


Durch den Zuschuss der Pflegekasse können bauliche Veränderungen vorgenommen oder ein Umzug finanziert werden, um die individuelle Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Dabei gilt: Je früher Maßnahmen zur Wohnraumanpassung ergriffen werden, desto besser können Einschränkungen im Alltag vermieden werden. Besonders bei progressiven Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose ist es ratsam, frühzeitig für ein geeignetes Wohnumfeld zu sorgen.

Antrag bei der Pflegekasse

Um diese Unterstützung zu beantragen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, der die geplanten Maßnahmen und deren Notwendigkeit erläutert.

Höhe des Zuschusses

Wie viel Geld zahl die Kasse?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Person im Jahr 2025 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Beispiele für genehmigte Projekte:


  • Eine ältere Dame mit Pflegegrad 2 erhält 3.700 Euro für den Umzug in eine barrierefreie Mietwohnung in der nähe des Lebensstandortes ihrer Tochter.


  • Ein Ehepaar mit Pflegegrad 3 zieht in eine Senioren-WG. Sie erhalten zusammen 8.000 Euro für den Umzug.


  • Ein Rollstuhlfahrer beantragt nachträglich die Kostenübernahme für eine Wohnung mit größerem Bad und breiteren Türen.

Beispiele für den Zuschuss nach § 40 SGB XI

Antragstellung: So beantragen Sie die Förderung

1. Antrag bei der Pflegekasse heraussuchen

(Musteranträge gibt es bei AOK, IKK Classic und anderen Kassen)

2. Begründung für den Umzug beifügen

(z. B. ärztliches Attest, Nachweis über Barrierefreiheit der neuen Wohnung)

3. Kostenaufstellung einreichen

(z. B. durch Angebote eines Umzugsunternehmens)

4. Genehmigung abwarten



Tipp: Wer sich unsicher ist, kann sich vorher beraten lassen oder einfach den kostenlosen Service von uns in Anspruch nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Eine besondere Unterstützung bietet die Pflegekasse für Umzüge. Wussten Sie, dass Sie für einen Umzug, der Ihre Selbstständigkeit fördern soll, Unterstützung erhalten? Diese Möglichkeit ist im §40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuchs XI festgehalten. Ziel ist es, Ihre Unabhängigkeit so lange wie möglich zu bewahren. Das beinhaltet auch den Umzug in Wohnformen, die ein selbstbestimmtes Leben erleichtern, wie etwa Betreutes Wohnen, Wohngruppen oder barrierefreie Wohnungen. Beachten Sie jedoch, dass Umzüge in stationäre Einrichtungen nicht förderfähig sind. 


Die Pflegekasse zahlt einen maximalen Zuschuss von 4.000 Euro für Umzugskosten, wenn der Umzug dazu dient, die Wohnsituation des Pflegebedürftigen besser an seine Bedürfnisse anzupassen. Sollten mehrere pflegebedürftige Personen aus demselben Haushalt umziehen, kann der Gesamtzuschuss entsprechend höher ausfallen. Zu den anrechenbaren Kosten gehören Ausgaben für ein Umzugsunternehmen oder belegbare Kosten bei einem Privatumzug, wie zum Beispiel die Miete eines LKWs oder Materialkosten (z.B. für Umzugskartons). 


 Ja, Sie können den Zuschuss auch rückwirkend erhalten, selbst wenn der Umzug bereits stattgefunden hat. Obwohl dies in der Regel komplexer und mit mehr Aufwand verbunden ist, ist es dennoch möglich, mit einer fundierten fachlichen Begründung bis zu 4.180 Euro Erstattung zu sichern. 


Falls der Antrag abgelehnt wird, kann Widerspruch eingelegt werden. Besonders wichtig ist eine detaillierte Begründung, warum die Maßnahme  notwendig ist. Wir empfehlen spätestens jetzt mit uns als Deutschlands einzigen professionellen Volldienstleister in Kontakt zu treten.


Neben der AOK und IKK Classic bieten alle  weitere Ersatzkassen die  Zuschüsse an.


Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann grundsätzlich mehrfach beantragt werden, solange eine neue, notwendige Anpassung erforderlich ist. Das bedeutet, dass bei einer Verschlechterung der Mobilität oder veränderten Pflegebedürfnissen erneut eine Förderung gewährt werden kann. Wichtig ist eine sorgfältige Begründung, warum die Maßnahme notwendig ist. Eine Deckelung auf einen Antrag pro Jahr gibt es nicht.


Unverbindlich einen Umzug anfragen

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