FrohZeit Gesundheitsdienstleistungen GmbH - ambulante Betreuung und mehr
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Brauchen Sie Unterstützung, weil Ihr Zuhause nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt? Besonders im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit kann es erforderlich sein, in eine geeignetere Wohnung umzuziehen. Häufig sind bauliche Barrieren wie enge Türen, fehlende Aufzüge oder rutschige Böden Gründe für einen notwendigen Umzug. Doch viele Betroffene wissen nicht, dass sie finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse erhalten können.
Ein Umzug ist oft mit großen Herausforderungen verbunden: Neben der emotionalen Belastung entstehen organisatorische und finanzielle Hürden. Unser Ziel ist es, Ihnen diesen Prozess so einfach wie möglich zu machen. Als Deutschlands einziger Volldienstleister für Umzüge bei Pflegebedürftigkeit kümmern wir uns um alles – von der ersten Beratung über die Beantragung von Zuschüssen bis hin zum vollständigen Umzug in die neue, barrierefreie Wohnung.
Ob ein Umzug in eine barrierefreie Mietwohnung, eine Senioren-Wohngemeinschaft oder in die Nähe Ihrer Angehörigen – wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten der Pflegekasse und lassen Sie sich von Experten beraten. Denn Ihr neues Zuhause sollte zu Ihnen passen, nicht umgekehrt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder organisatorische Anpassungen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, weiterhin selbstbestimmt zu leben. Dazu gehören unter anderem:
Wichtig: Umzüge in stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig, da das Ziel dieser Maßnahmen die Erhaltung der Selbstständigkeit ist.
Um finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegraderforderlich. Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse erst ab Pflegegrad 1. Je nach Pflegegrad können unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung infrage kommen, beziehungsweise lassen sich bei der Antragstellung leichter begründen.
Welche Pflegegrade haben Anspruch?
Ein zentrales Ziel wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist die Erhaltung oder Verbesserung der Selbstständigkeit. Mit zunehmendem Alter oder bei fortschreitender Pflegebedürftigkeit kann der Alltag erschwert werden.
Durch den Zuschuss der Pflegekasse können bauliche Veränderungen vorgenommen oder ein Umzug finanziert werden, um die individuelle Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Dabei gilt: Je früher Maßnahmen zur Wohnraumanpassung ergriffen werden, desto besser können Einschränkungen im Alltag vermieden werden. Besonders bei progressiven Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose ist es ratsam, frühzeitig für ein geeignetes Wohnumfeld zu sorgen.
Um diese Unterstützung zu beantragen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, der die geplanten Maßnahmen und deren Notwendigkeit erläutert.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Person im Jahr 2025 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Beispiele für genehmigte Projekte:
(Musteranträge gibt es bei AOK, IKK Classic und anderen Kassen)
(z. B. ärztliches Attest, Nachweis über Barrierefreiheit der neuen Wohnung)
(z. B. durch Angebote eines Umzugsunternehmens)
Tipp: Wer sich unsicher ist, kann sich vorher beraten lassen oder einfach den kostenlosen Service von uns in Anspruch nehmen.
Eine besondere Unterstützung bietet die Pflegekasse für Umzüge. Wussten Sie, dass Sie für einen Umzug, der Ihre Selbstständigkeit fördern soll, Unterstützung erhalten? Diese Möglichkeit ist im §40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuchs XI festgehalten. Ziel ist es, Ihre Unabhängigkeit so lange wie möglich zu bewahren. Das beinhaltet auch den Umzug in Wohnformen, die ein selbstbestimmtes Leben erleichtern, wie etwa Betreutes Wohnen, Wohngruppen oder barrierefreie Wohnungen. Beachten Sie jedoch, dass Umzüge in stationäre Einrichtungen nicht förderfähig sind.
Die Pflegekasse zahlt einen maximalen Zuschuss von 4.000 Euro für Umzugskosten, wenn der Umzug dazu dient, die Wohnsituation des Pflegebedürftigen besser an seine Bedürfnisse anzupassen. Sollten mehrere pflegebedürftige Personen aus demselben Haushalt umziehen, kann der Gesamtzuschuss entsprechend höher ausfallen. Zu den anrechenbaren Kosten gehören Ausgaben für ein Umzugsunternehmen oder belegbare Kosten bei einem Privatumzug, wie zum Beispiel die Miete eines LKWs oder Materialkosten (z.B. für Umzugskartons).
Ja, Sie können den Zuschuss auch rückwirkend erhalten, selbst wenn der Umzug bereits stattgefunden hat. Obwohl dies in der Regel komplexer und mit mehr Aufwand verbunden ist, ist es dennoch möglich, mit einer fundierten fachlichen Begründung bis zu 4.180 Euro Erstattung zu sichern.
Falls der Antrag abgelehnt wird, kann Widerspruch eingelegt werden. Besonders wichtig ist eine detaillierte Begründung, warum die Maßnahme notwendig ist. Wir empfehlen spätestens jetzt mit uns als Deutschlands einzigen professionellen Volldienstleister in Kontakt zu treten.
Neben der AOK und IKK Classic bieten alle weitere Ersatzkassen die Zuschüsse an.
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann grundsätzlich mehrfach beantragt werden, solange eine neue, notwendige Anpassung erforderlich ist. Das bedeutet, dass bei einer Verschlechterung der Mobilität oder veränderten Pflegebedürfnissen erneut eine Förderung gewährt werden kann. Wichtig ist eine sorgfältige Begründung, warum die Maßnahme notwendig ist. Eine Deckelung auf einen Antrag pro Jahr gibt es nicht.
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