FrohZeit Gesundheitsdienstleistungen GmbH - ambulante Betreuung und mehr
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Brauchen Sie Hilfe, weil Ihr Zuhause nicht mehr zu Ihrer Situation passt, da Sie pflegebedürftig sind?
Es gibt gute Nachrichten: Wenn Ihr Zuhause nicht mehr passt und Sie es nicht so ändern können, dass es für Ihre Bedürfnisse geeignet ist, können Sie Geldhilfe bekommen. Das kann auch bedeuten, dass Sie Unterstützung erhalten, wenn Sie umziehen müssen, zum Beispiel, wenn Ihre Wohnung nicht mehr erreichbar oder sicher für Sie ist.
Dies ist oft nötig, wenn sich Ihre Gesundheit verschlechtert oder wenn Sie plötzlich behindert werden. Wenn Sie einen offiziellen Pflegegrad haben, haben Sie das Recht auf diese finanzielle Hilfe. Das Ziel ist immer, dass Sie so selbstständig wie möglich leben können.
Eine besondere Unterstützung bietet die Pflegekasse für Umzüge. Wussten Sie, dass Sie für einen Umzug, der Ihre Selbstständigkeit fördern soll, Unterstützung erhalten? Diese Möglichkeit ist im §40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuchs XI festgehalten. Ziel ist es, Ihre Unabhängigkeit so lange wie möglich zu bewahren. Das beinhaltet auch den Umzug in Wohnformen, die ein selbstbestimmtes Leben erleichtern, wie etwa Betreutes Wohnen, Wohngruppen oder barrierefreie Wohnungen. Beachten Sie jedoch, dass Umzüge in stationäre Einrichtungen nicht förderfähig sind.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für alle wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, also auch einen Umzug, wenn dieser in eine Wohnung erfolgt, die den körperlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen besser gerecht wird. Dies umfasst beispielsweise den Umzug in eine barrierefreie Wohnung, die auch mit pflegerischen Hilfsmitteln gut zugänglich ist. Ziel des Umzugs ist es, die Pflege zu Hause langfristig zu ermöglichen und zu erleichtern, sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Pflegeperson.
Die Pflegekasse zahlt einen maximalen Zuschuss von 4.000 Euro für Umzugskosten, wenn der Umzug dazu dient, die Wohnsituation des Pflegebedürftigen besser an seine Bedürfnisse anzupassen. Sollten mehrere pflegebedürftige Personen aus demselben Haushalt umziehen, kann der Gesamtzuschuss entsprechend höher ausfallen. Zu den anrechenbaren Kosten gehören Ausgaben für ein Umzugsunternehmen oder belegbare Kosten bei einem Privatumzug, wie zum Beispiel die Miete eines LKWs oder Materialkosten (z.B. für Umzugskartons).
Ja, Sie können den Zuschuss auch rückwirkend erhalten, selbst wenn der Umzug bereits stattgefunden hat. Obwohl dies in der Regel komplexer und mit mehr Aufwand verbunden ist, ist es dennoch möglich, mit einer fundierten fachlichen Begründung bis zu 4.000 Euro Erstattung zu sichern.
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